Ablauf/Verrechnung mit der ÖGK
Sie benötigen eine Verordnung von ihrem Haus-, Facharzt. Wenn Sie bei der ÖGK versichert sind, verrechnen wir direkt mit der ÖGK. Sie müssen den Verordnungsschein vorher nicht bewilligen lassen!
Ablauf/Verrechnung Wahltherapeut
Sie benötigen eine Verordnung von ihrem Haus-, Facharzt, diese müssen Sie vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse bewilligen lassen, um einen Teilbetrag der Therapiekosten zurückerstattet zu bekommen. Die Therapie wird nach jeder Therapieeinheit bar oder per Überweisung verrechnet, dafür erhalten Sie eine Rechnung von uns. Diese können Sie bei ihrer Krankenkassa vorlegen.